Liebe Eltern,
auf Wunsch einiger Eltern veröffentlichen wir hier das Wichtigste rund um das Mannschaftsspiel der Tennis-Jugend.
Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie auch gerne in die offiziellen Regeln und Statuten sehen, die auf der Internetseite vom Hessischen Tennisverband veröffentlicht sind:
https://www.tennis.de/lernen/grundlagen/regeln-und-punkte.html
Allgemeines in Kürze
Die Kinder, welche im Wettkampfjahr z.B. 10 Jahre alt werden dürfen noch U10 spielen. Wenn ein Kind im Wettkampfjahr 11 Jahre alt wird, muss es U12 spielen. Das gilt analog für alle Jugend-Altersklassen.
Es gibt folgende Alterklassen:
U10 – U12 – U15 – U18
Es können männliche, weibliche und gemischte Mannschaften gemeldet werden. Bei den gemischten Mannschaften müssen bei jedem Spiel midestens ein Junge und mindestens ein Mädchen eingesetzt werden.
Pro Saison gibt es 5-8 Spieltermine.
Die Wettkämpfe finden statt
U10 freitags um 16 Uhr
U12 samstags um 14 Uhr
U15 freitags um 16 Uhr
U18 samstags um 9 Uhr
Die Mannschaft trifft sich 30 Minuten vorher am Wettkampfort. Sollte sie 15 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin nicht vollständig anwesend sein, so wird eine Starfe von 50 € fällig.
Da wir im Moment nur 4er-Mannschaften haben, werden wir die Regelungen für einer 6er-Mannchaft hier weglassen.
Bei einer 4er-Mannschaft beginnen die Spieler nach Ranglistenposition 2 – 4 – 1 – 3
Der gastgebende Verein stellt mindestens 2 Plätze und 3 neue Wettkampfbälle pro Spieler (also 4 x 3= 3 Balldosen á 4 Bällen) zur Verfügung. Beim TC Nieder-Rosbach besorgt der Verein die Bälle.
Die Spieler, die gerade nicht spielen, beobachten üblicherweise die Spiele ihrer Mannschaftskollegen. Eine ausgiebige Beschäftigung mit dem eigenen Handy ist daher nicht erwünscht.
Der Mannschaftsführer oder ein anderer Spieler der Mannschaft darf auf der Bank auf dem Platz den aktiven Spieler betreuen. Beim Seitenwechsel sind von ihm Tipps erlaubt. Während des Spiels darf nicht hinein gerufen werden.
Von außen dürfen keine Tipps gegeben werden!!! Dies führt immer wieder zu Unmut, da diese Regel oft nicht eingehalten wird. Bitte weisen Sie die Eltern in einem solchen Fall freundlich auf die offizielle Regel hin.
Ebenso ist es nicht erlaubt, dass von außen Bälle aus oder gut gegeben werden. Hier dürfen nur die Spieler selbst entscheiden, bzw. einen Schiedsrichter zu Hilfe geholt werden.
Es werden zwei komplette Sätze bis 6 gespielt. Sollte es 5:5 stehen wird bis 7 gespielt. Sollte es 6:6 stehen wird ein „Satz-Tiebreak“ gespielt (7 gewonnene Punkte mit 2 Punkten Abstand). Hat jeder Spieler einen Satz gewonnen, so wird ein „Match-Tiebreak“ gespielt (10 gewonnene Punkte mit 2 Punkten Abstand).
Sind alle 4 Einzel fertig gespielt beginnen spätestens nach 30 Minuten Pause die Doppel. Die Doppelauftsellung wird in der Mannschaft besprochen. Die endgültige Entscheidung trifft der Mannschaftsführer im Sinne der Mannschaft. Die Regeln, die dabei zu beachten sind sollte der Mannschaftsführer kennen.
Ein Mannschaftsspiel gilt als gewonnen, wenn man mindestens 4 Matches gewonnen hat. Sie Siegermannschaft bekommt 2 Tabellenpunkte. Ist das Spiel 3:3 ausgegangen, so bekommt jede Mannschaft einen Tabellenpunkt.
Die Heimmannschaft bietet Snacks für Zwischendurch an. Am Schluss lädt sie die Gastmannschaft zum Essen ein.
Die Dauer eines Mannschaftsspieltages hängt von einigen Faktoren ab:
Wieviele Plätze stehen zur Verfügung?
Wie schnell werden die einzelnen Spiele gespielt?
Gibt es Regenpausen?
5-6 Stunden sollten eingeplant werden.
Beim TC Nieder-Rosbach kümmern sich die Eltern um die Versorgung der Mannschaft bei Heimspielen.
Bei Auswärtsspielen sollte mindestens ein Erwachsener als Betreuender dabei sein. Es ist von Vorteil, wenn diejenige oder derjenige mit den Regeln vertraut ist. Bei entsprechender Fahrgemeinschaft reicht es, wenn ein Betreuer alle vier Kinder zum Spielort fährt. Die Anwesenheit der anderen Eltern ist dann nicht erforderlich.
Weitere Regeln finden Sie beim HTV in der Wettspielordnung:
https://www.htv-tennis.de/regeln-ordnungen.php
Hier ein kleiner Einblick, der aber nicht vollständig ist:
Grundsätzlich darf bei Wettspielen einschl. des Einschlagens nur Tenniskleidung getragen werden. Es gelten die Vorschriften der DTB Wettspielordnung (DTB WO).
Es muss für das für den Belag geeignete Schuhwerk getragen werden.
Der TC Nieder-Rosbach besorgt die vom Verband vorgeschriebenen Bälle und gibt diese rechtzeitig vor den Spielen an die Mannschaftsführer aus. Die Bälle verbleiben nach dem Spiel beim Verein, bzw. können für ein gewisses Entgelt erworben werden.
Teilnahmeberechtigt für Wettspielveranstaltungen des HTV sind Tennisspieler, die Mitglieder in einem hessischen Tennisverein sind. Für die Teilnahme an Mannschaftswettbewerben ist darüber hinaus eine gültige Spiellizenz gemäß der Spiellizenzordnung (SpLO) notwendig. Diese Lizenz wird vom Sportwart des Vereins rechtzeitig beantragt.
Jugend-Wettkämpfe (nicht Mannschaftsspiele) werden in folgende Altersklassen eingeteilt:
Juniorinnen U21 (D21) Junioren U21 (H21)
Juniorinnen U18 (D18) Junioren U18 (H18)
Juniorinnen U16 (D16) Junioren U16 (H16)
Juniorinnen U15 (D15) Junioren U15 (H15)
Juniorinnen U14 (D14) Junioren U14 (H14)
Juniorinnen U13 (D13) Junioren U13 (H13)
Juniorinnen U12 (D12) Junioren U12 (H12)
Juniorinnen U11 (D11) Junioren U11 (H11)
Juniorinnen U10 (D10) Junioren U10 (H10)
Teilnahmeberechtigt für die jeweilige Altersklasse sind Spieler, die am 31.12. des Vorjahres des
Veranstaltungsjahres das entsprechende Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Alle Spielklassen im Bereich des HTV sind Amateurligen. Es dürfen keine Arbeitsverhältnisse zwischen
den Spielern und den Vereinen vorliegen.
2. Die Mannschaftswettbewerbe werden in den folgenden Spielklassen durchgeführt:
Wettkampfsystem
1. Die Mannschaftswettbewerbe werden ab einer Gruppenstärke von 4 Mannschaften durchgeführt, und
zwar ab einer Gruppenstärke von 6 Mannschaften in einfacher Punktrunde, darunter in Hin- und
Rückrunde.
2. Der Wechsel innerhalb der Spielklassen wird durch Auf- und Abstieg geregelt, der sich aus den
Abschlusstabellen ergibt.
3. Näheres regeln die Zusatzbestimmungen auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene.
Teilnahmerecht von Spielern in Jugendmannschaften
1. Teilnahmeberechtigt an den Mannschaftswettbewerben der Jugend sind alle Spieler, die in der
Namentlichen Meldung aufgeführt sind und die Voraussetzungen nach §§ 6 – 8 erfüllen.
2. Jugendliche, die die Voraussetzungen nach Ziffer 1 erfüllen, können in beliebig vielen Konkurrenzen
eingesetzt werden.
3. Für das Spielen in zwei Vereinen gelten die Voraussetzungen aus § 22 Ziffer 3a-c.
4. Entgegen der Voraussetzung aus § 22.3c kann ein Jugendlicher jedoch immer im einen Verein bei den
Aktiven eingesetzt werden, während er im anderen Verein bei der Jugend eingesetzt werden kann.
Mannschaftsmeldung
Mannschaften sind von den Vereinen in der Zeit vom 10.11. bis 10.12. über HTO zu melden.
Der HTV erhebt für jede gemeldete Mannschaft ein Mannschaftsmeldegeld, das nach Abgabe der
Meldung durch Bankeinzugsverfahren abgebucht oder an den HTV überwiesen werden muss. Die Höhe
des Mannschaftsmeldegeldes wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Neu gemeldete Mannschaften beginnen grundsätzlich in der untersten Spielklasse.
Eine bestehende Mannschaft kann ihre Spielklasse auf Antrag zu einem anderen Verein übertragen.
Voraussetzung ist:
a. Der abgebende als auch der aufnehmende Verein müssen eine schriftliche
Einverständniserklärung bis zum 10.12. für die nachfolgende Sommersaison beim zuständigen
Spielleiter einreichen.
b. Es müssen 4 der ersten 8 Spieler der Meldeliste des Vorjahres (bei 4er-Mannschaften 3 der
ersten 6 Spieler der Meldeliste des Vorjahres) mit wechseln. Voraussetzung hierbei ist eine
Spielberechtigung für den beantragenden Verein. Gastspieler werden nicht berücksichtigt.
c. Unter den wechselnden Spielern müssen sich bei 6er- und 4er-Mannschaften mindestens zwei
Spieler mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Staates bzw. gleichstellte Spieler befinden.
Die endgültige Entscheidung einer Mitnahme der Spielklasse trifft der zuständige Spielleiter. Diese
Regelung gilt nicht für Mannschaftsspielgemeinschaften (MSG) gemäß § 28.
Für bestehende Mannschaften, die die Altersklasse und/oder Mannschaftsstärke wechseln wollen, wird
nach dem Nachrückverfahren für das Besetzen freier Gruppenplätze verfahren. Eine Übernahme der
Spielklasse kann nicht garantiert werden. Ein Altersklassenwechsel ist nur in eine der zwei
nächstälteren Altersklassen möglich. Zuständig sind die jeweiligen Gremien auf Landes-, Bezirks- und
Kreisebene.
Mannschaftsspielgemeinschaft
Eine Mannschaftsspielgemeinschaft (MSG) kann von maximal drei Vereinen, die demselben
Tennisbezirk angehören, gebildet werden. Eine bezirksübergreifende MSG kann nur mit Zustimmung
des Erweiterten Sportausschusses des HTV gebildet werden.
Maßgebend für die Zuordnung zu einer Spielklasse ist die höchste Klasse, in der einer der an der MSG
beteiligten Vereine im Vorjahr gespielt hat. Bei Neugründungen auf Landesebene besteht ein
Genehmigungsvorbehalt des Spielleiters.
Bei den Aktiven (Damen / Herren) darf die MSG im Gründungsjahr nur auf Kreis- oder Bezirksebene
spielen. Ein Aufstieg zur Landesebene ist für eine Aktiven-Mannschaft möglich.
Die Erweiterung der MSG bzw. der Austausch eines beteiligten Vereins ist einer Neugründung
gleichzusetzen und bei Aktiven nur auf Kreis- oder Bezirksebene möglich. Ein Federführungswechsel
ist nicht möglich.
In der Altersklasse, in der die Spielgemeinschaft Mannschaften stellt, dürfen die beteiligten Vereine
keine eigenen Mannschaften melden.
Die Meldung der MSG muss mit der Mannschaftsmeldung bis zum 10.12. erfolgen.
Allen Gruppengegnern ist bis zum 20. April des Jahres verbindlich mitzuteilen, auf welcher Platzanlage
die Heimspiele der MSG durchgeführt werden, diese ist in HTO zu erfassen.
Im Falle der Auflösung der MSG verbleibt der zuerst genannte Verein in der erreichten Spielklasse.
Verzichtet dieser Verein, haben zunächst der zweitgenannte Verein und dann der zuletzt genannte
Verein das Recht zur Wahrnehmung der Spielklassenzugehörigkeit.
Der im Namen der MSG zuerst genannte Verein (Verein A) ist federführender und allein haftender
Ansprechpartner für den HTV, die Bezirke, die Kreise und die Vereine (siehe § 43). Es werden möglichst
alle Vereine genannt, allerdings können die Namen der Vereine der MSG nur eingeschränkt in HTO
dargestellt werden.
Zurückziehen von Mannschaften
1. Auf Antrag ist das Zurückziehen einer Mannschaft in die nächsttiefere Spielklasse der Landesebene bis zum 10.12. eines Jahres möglich. Bei einem Rückzug aus der Gruppenliga sind die Bezirke verpflichtet, die zurückziehende Mannschaft in ihren Spielbetrieb einzugliedern. Der in der Gruppenliga freiwerdende Platz besetzt der Bezirk, der die zurückziehende Mannschaft aufzunehmen hat und sie in die Bezirksoberliga eingliedert. Beim Zurückziehen einer Mannschaft auf Bezirks- oder Kreisebene muss entsprechend verfahren werden.
2. Über die Vergabe von freien Plätzen in den Spielklassen der Landesebene entscheidet der HTV-
Sportausschuss.
3. Das Zurückziehen von Mannschaften nach dem Meldetermin bis zum 01.04. wird mit einem Ordnungsgeld von €100,-, bei Zugehörigkeit zur Bezirks- oder Kreisebene von € 50,- belegt. Die
zurückgezogene Mannschaft gilt als erster Absteiger.
4. Das Zurückziehen von Mannschaften nach dem 01.04. und vor dem ersten Spiel wird mit einem
Ordnungsgeld von € 200,-, bei Zugehörigkeit zur Bezirks- oder Kreisebene von € 100,- belegt. Die zurückgezogene Mannschaft gilt als erster Absteiger.
5. Das Zurückziehen von Mannschaften nach dem ersten Wettkampf wird mit einem Ordnungsgeld von €
400,- auf Landesebene und € 200,- auf Bezirks- und Kreisebene belegt.
Anfangszeiten
Wichtige Punkte zur Durchführung eines Mannschaftsspiels
Dies ist nur ein Leitfaden. Er ist kein Ersatz für die Wettspielordnung.
Während der laufender Runde werden Spielverlegungen nur im äußersten Notfall gestattet. Ein neuer Termin ist mit dem Jugendwart des gegnerischen Vereins abzusprechen. Alle Verlegungen sind sofort im HTO einzugeben. Bitte beachten Sie, dass Verlegungen nur bis 14 Tage nach dem eigentlichen Spieltermin möglich sind. Falls der Termin außerhalb dieser Frist liegt, kann nur der Spielleiter nach Prüfung den Termin ins HTO eingeben. Ein früherer Termin, als der ursprüngliche Spieltermin, auch ein anderer Spieltag ist nach Absprache möglich.
Verlegungen nach dem letzten Gruppenspieltag sind nicht zulässig.
Der zuständige Spielleiter erhält automatisch eine HTO-Meldung, wenn eine Verlegung eingegeben wurde, die sich im 14.tägigen Rahmen befindet. Wenn der Spielleiter nicht innerhalb von 5 Tagen widerspricht, gilt der Termin als bestätigt.
Falls seitens des gastgebenden Vereins oder der Gastronomie keine Bewirtung möglich ist, ist dies dem Gastverein vorher mitzuteilen.
Spielberichtsbögen bereit legen.
Die vorgeschriebenen Bälle müssen besorgt werden.
Die U10 spielt mit 25% druckreduzierten Bällen, die (je nach Zustand) mehrfach genutzt werden können.
Spielbericht in das HTO-System fristgerecht eingeben, das heißt am Folgetag bis 10 Uhr. Bei nicht fristgerechter Eingabe wird ein Ordnungsgeld fällig.
Beachten Sie die Vorgabe im HTO zur Eingabe eines Ergebnisses des Match-Tiebreaks: Beispiel 10:4. Wird ein Spiel von einem Spieler abgebrochen ist dies mit „wo“ zu kennzeichnen und mit dem erspielten Ergebnis im Spielberichtsbogen einzutragen.
Das Coachen ist bei Mannschaftsspielen von der Bank aus erlaubt. Es darf ein Mitspieler oder der Mannschaftsführer, bzw. der Betreuer, der nicht Mitglied der Mannschaft sein muss, auf der Bank sitzen. Das Coachen von außerhalb des Platzes ist nicht erlaubt.
Das Hineinrufen während eines Ballwechsels ist von Mitspielern, Betreuern und Zuschauern zu unterlassen.
Am Spieltag die Gäste begrüßen.
Während des Spiels für Verpflegung sorgen. Mineralwasser, Obst und Kuchen, evtl. belegte Brötchen anbieten. Evtl. ein gemeinsames Essen nach dem Spiel durchführen. Dies ist keine Pflicht, aber gängige Praxis.
Plätze vorbereiten, bewässern, Linien kehren, Sonnenschirme aufstellen. Für die Einzel die Single-Stützen aufstellen (91,4 cm gemessen von der Außenkante des Einzelspielfeldes). Die Netzhöhe in der Mitte kontrollieren, 91,4 cm.
Wenn möglich auf 4 Plätzen beginnen.
Ranghöhere Mannschaften haben bei der Belegung der Plätze Vorrang.
Anwesenheitspflicht: Besteht für alle Anfangszeiten bereits 15 Minuten vor dem vereinbarten Spielzeitpunkt. Es können nur diese Spielerinnen und Spieler zum Einsatz kommen, die 15 Minuten vor Beginn der Einzel oder Doppel anwesend sind. Ist es wegen schulischer Anforderungen nicht möglich diese Anwesenheitspflicht einzuhalten, sollte dies im gegenseitigen Einverständnis von den Jugendwarten im Vorfeld geklärt werden. Spielerinnen / Spieler die ihr Einzel-Spiel nicht aufnehmen oder verletzt aufgeben, dürfen für das Doppel nicht aufgestellt werden, dies gilt auch, wenn die Doppel wegen einer Unterbrechung an einem Folgetag ausgetragen werden. Bei Fortsetzung eines abgebrochenen Wettkampfes nach Beendigung von mindestens einem Einzel muss am Nachholtermin mit der Einzelaufstellung vom Abbruchtag gespielt werden. Stehen ein oder mehrere Spieler bei der Fortsetzung nicht zur Verfügung, gewinnt der anwesende Gegner kampflos das Match.
Wurde ein Wettkampf nach Beendigung der Einzel abgebrochen, ohne dass die Doppel aufgestellt wurden, können am Nachholtermin andere Spieler/innen im Doppel aufgestellt werden. Spieler/innen, die ihr Einzel nicht aufgenommen oder abgebrochen haben, können am Nachholtermin nicht eingesetzt werden.
Jeder Spieler darf an einem Spieltag nur für eine Mannschaft spielen. Ein Spiel am Morgen und ein weiteres Spiel am Nachmittag für eine andere Mannschaft sind nicht zulässig. Ein verschobenes Spiel wird mit zwei Spieltagen gewertet, so dass ein Spieler, der am Ursprungstermin für eine andere Mannschaft gespielt hat, am neuen Spieltag nicht eingesetzt werden darf! WICHTIG!
Zählweise:
Der evtl. notwendige 3. Satz wird im Einzel und Doppel als Match-Tiebreak bis 10 mit 2 Punkten Unterschied gespielt. Das Match-Tiebreak-Ergebnis wird z.B. 10:4 im Wettkampfbericht eingegeben. Der Satz, der als Matchtiebreak gespielt wird, wird mit 1:0 Sätzen und 1:0 Spielen für den Sieger gewertet.
Die Junioren/innen U10, gemischte U10 beginnen das Wettspiel bei 2:2 und spielen mit 25% druckreduzierten Bällen.
Den Spielberichtsbogen vor dem Spielbeginn sauber, ordentlich und gut lesbar ausfüllen. Der
Spielberichtsbogen ist das offizielle Dokument laut Wettspielordnung und wird bei Fehlern und Protesten vom Spielleiter angefordert. Achtung, hier können Ordnungsgelder fällig werden.
Halten Sie sich bitte genau an die namentliche Meldeliste, da hier die meisten Fehler in der Aufstellung passieren und zu Punktverlusten führen. Vor Aufnahme des Wettkampfes, die im Spielberichtsbogen eingetragenen Mannschaftsaufstellungen prüfen.
Die Einzel-Paarungen bekannt geben und den Paarungen die Plätze zuweisen.
Bitte pünktlich beginnen, die Einspielzeit beträgt 5 Minuten.
Es sollte nach Möglichkeit laut gezählt werden.
Jeder entscheidet auf seiner Seite.
Nutzen Sie eine Tafel zum Anzeigen des Spielstandes.
Pausen: Jugendliche der U14 und jünger haben bei Wettkämpfen ihrer Altersklasse einen Anspruch auf eine Pause von 5 Minuten nach dem 1. Satz. Weitere Unterbrechungen: Zum Toilettengang sollten nach Möglichkeit die Satzpause genutzt werden oder dies in der Pause vor dem Seitenwechsel geschehen. Das Wechseln von „Kleidung“ bei Mädchen wird in der WO DTB § 50 geregelt.
Verletzung: Mit Beginn einer Behandlung stehen jedem Spieler 3 Minuten als Behandlungs-unterbrechung zu. Bei jeder neuen Verletzung hat jeder Spieler wieder 3 Minuten Zeit, seine Verletzung behandeln zu lassen.
Doppel: Zwischen dem Ende des letzten Einzels und dem Beginn der Doppel dürfen nur 30 Minuten liegen. Bereits 15 Minuten nach Beendigung des letzten Einzels muss die Doppel-Aufstellung schriftlich in den Spielberichtsbogen eingetragen werden. Doppel-Aufstellung: Bitte auf die Quersumme achten. Die Nummer 1 kann auch im 2. Doppel eingesetzt werden.
Möglichkeiten bei 4er Mannschaften sind: 2+3 / 1+4 oder 1+2 / 3+4 oder 1+3 / 2+4
Bei Unstimmigkeiten kann ein Schiedsrichter hinzugezogen werden ( siehe WO ). Schiedsrichter kann jede Person sein.
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der gastgebende Verein durch ein Vorstandsmitglied.
Falls wegen Regens oder Dunkelheit abgebrochen werden muss, bitte sofort einen zeitnahen neuen Termin in der darauf folgenden Woche suchen und fest bestätigen. Im HTO den Nachholtermin und die gespielten Ergebnisse eintragen und mit „unterbrochen“ kennzeichnen.
Ein Abbruch wegen Dunkelheit kann nur nach einvernehmlicher Einigung durch die Mannschaftsführer erfolgen. Wird keine Einigung erzielt, dann wird die Begegnung 15 Minuten nach Sonnenuntergang abgebrochen. Angefangene Spiele (z.B. Spielstand 15:30) müssen beendet werden.
Falls am letzten Spieltag der Runde ein Spiel abgebrochen oder verschoben werden muss, ist das Spiel in der nächsten Woche auszutragen. Falls ein Protest eingelegt werden soll, muss dieser im Spielbericht vermerkt werden. Sieger im Einzel erhalten 1 Punkt, Sieger im Doppel erhalten 1 Punkt, somit werden für jeden Wettkampf auf Kreis-/Bezirksebene 6 Punkte vergeben. Es kann also ein Unentschieden geben. In diesem Fall erhält jede Mannschaften für die Tabellenwertung 1 Punkt.
Konnte ein Sieger ermittelt werden, erhält die Siegermannschaft 2 Punkte für die Tabelle gutgeschrieben.
Ihre Fragen richten Sie bitte immer an die zuständigen Spielleiter.
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